Hier finden Sie eine kurze Erklärung zu den jeweiligen Akteuren und deren Aufgaben.
(A) Sie möchten kaufen! – die Person Ihres Vertrauens
Sobald Sie eine Kaufentscheidung treffen, wenden Sie sich in der Regel an eine Person Ihres Vertrauens, die mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist, sehr gute Orts- und Marktkenntnisse besitzt und Sie und Ihre Wünsche versteht.
Dies ist im Normalfall Ihre persönliche Immobilienmaklerin.
Ihre Immobilienmaklerin begleitet Sie durch alle Kaufphasen und kann Ihnen gute Kontakte sowie Tipps zu Anwälten, Steuerberatern und Notaren geben.
(B) Kontakt mit dem Verkäufer bzw. Eigentümer
Gemeinsam mit Ihrer Immobilienmaklerin besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Präferenzen und die Suche beginnt.
Über kurz oder lang, werden Sie Objekte besichtigen und das für Sie passende auswählen. Wenn Ihre Kaufentscheidung gefallen ist, beginnen die ersten Gespräche mit der Eigentümerseite über die genauen Konditionen der Eigentumsübertragung.
(C) Kreditinstitute
Natürlich benötigen Sie hierfür auch das notwendige "Kleingeld". Nun da Sie Ihre Immobilie gefunden haben und Ihr Budget feststeht, sollten Sie Ihren Bankberater kontaktieren der den Geldtransfer in die Wege leitet. Sollten Sie nicht ansässig sein auf Mallorca, benötigen Sie dennoch eine spanische Bankverbindung auf dem der Kaufbetrag in voller Höhe hinterlegt werden muss. In Spanien wird der Kauf mittels Barscheck abgewickelt.
Die spanische Bankverbindung ist zudem erforderlich da Strom, Wasser, Telekommunikation, etc. nur von inländischen Konten abgebucht werden kann. Was Sie genau zur Kontoeröffnung benötigen hängt davon ab, ob Spanien Ihr Erst- oder Zweitwohnsitz ist? Als nicht „Resident“ (Resident = Einheimischer) reicht normalerweise die Vorlage Ihres Ausweises zur Eröffnung des Kontos aus. Genaueres kann Ihnen jedoch Ihr spanischer Bankberater mitteilen.
Tipp: Ich empfehle Ihnen bereits vor Ihrer Suche und Kaufentscheidung mit Ihrer Bank die Formalitäten zu klären um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, so dass Sie flexibel agieren können. Eine schnelle Abwicklung kann teilweise auch ein Argument für eine Preisreduktion sein.
(D) Ihr Anwalt
Jetzt geht es los in den Paragraphendschungel. Hier ist ihr Anwalt der „Guide“ der Sie sicher durch die Gesetzgebung und Formalitäten rund um Ihre Wunschliegenschaft führt. Er prüft unter anderem, ob die Immobilie oder das Grundstück beispielsweise mit Grunddienstbarkeiten oder Grundpfandrechten wie z.B. Hypotheken belastet ist und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
(E) Ihr Steuerberater
Steuerliche Aspekte werden für gewöhnlich von Ihrem Steuerberater übernommen. Ihre persönliche und finanzielle Situation mag sehr individuell sein, so dass hierbei der für Sie „günstigste“ Weg zum Immobilienerwerb angestrebt wird.
(F) Der Notar
Nach Klärung der Formalitäten und Einigung mit dem Eigentümer bzw. Verkäufer wird der Notartermin zum Eigentumsübergang vereinbart. Die notarielle Beurkundung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ohne diese ist eine Eintragung des neuen Eigentümers in das Register nicht machbar.
Der Notar überprüft bei der Erstellung und Protokollierung der Kaufvertragsurkunde folgende Punkte:
- die Identität der Vertragsparteien,
- die Eigentümerstellung des Verkäufers
- die Beschreibung der vertragsgegenständlichen Immobilie
- die Belastungen der Immobilie
- Die Bezahlung erfolgt in Spanien mittels Barscheck beim Notartermin.
(G) Ämter und öffentliche Einrichtungen
Ämter und öffentliche Einrichtungen haben eine besondere Stellung und werden aus unterschiedlichsten Gründen in diesem Ablauf beansprucht. So kann zum Beispiel bei der Überprüfung der Liegenschaftsunterlagen durch Ihren Anwalt festgestellt werden, dass es Abweichungen von Bebauungsplänen und Grundstücksgrößen zu den tatsächlichen Beschaffenheiten gibt. Insofern wird das Katasteramt, Eigentumsregister oder die Steuerbehörde hinzugezogen.
Dies wird aber üblicherweise vollständig durch Ihren Anwalt oder Steuerberater abgewickelt. Auch die Beantragung der NIE Nummer (Ihre persönliche Identifikationsnummer) sollte in dieser Phase erledigt werden.